Standorte und Immobilien
Sicherheit, Reinigung oder Service sollen an Ihren Standorten verlässlich funktionieren.
Externe Dienstleister prüfen
Sie möchten sich auf die Leistung vor Ort verlassen können. Wir prüfen vereinbarte Sicherheits-, Reinigungs- und Serviceleistungen, koordinieren freigegebene Verbesserungen und halten das Ergebnis für Sie nach.
Ihr Ergebnis
Wir gleichen die vereinbarte Leistung mit der tatsächlichen Arbeit vor Ort ab. Gute Arbeit wird ebenso sichtbar wie konkrete Abweichungen.
Auf Ihren Auftrag hin koordinieren wir Verbesserungen mit den Beteiligten und prüfen das Ergebnis. Bei mehreren Anbietern oder Nachunternehmen behalten wir Zuständigkeiten und Fristen für Sie im Blick.
„Ein guter Hirte schert seine Schafe, er zieht ihnen nicht die Haut ab.“
Typische Situationen
Sicherheit, Reinigung oder Service sollen an Ihren Standorten verlässlich funktionieren.
Mehrere externe Dienstleister arbeiten zusammen. Wir prüfen die jeweils vereinbarte Leistung.
Verschiedene externe Dienstleister sollen über mehrere Standorte hinweg nachvollziehbar arbeiten und klar gesteuert werden.
Eingekaufte Leistungen sollen nachvollziehbar geprüft und verbessert werden.
Vor einem neuen Auftrag
Vor einem neuen Auftrag klären wir auf Wunsch Einsatzort, Leistung und Umfang. So können Sie Angebote auf Grundlage Ihres eigenen Bedarfs vergleichen.
Von der Prüfung zur Wirkung
Laufende Steuerung
Wir halten vereinbarte Leistung und festgestellte Abweichungen nach, koordinieren freigegebene Maßnahmen und begleiten ihre Umsetzung bis zur dokumentierten Nachkontrolle. Sie bestimmen im Auftrag Umfang, Verantwortung und Entscheidungsbefugnis.
Ergebnis und Vertraulichkeit
Sie erhalten Prüfbericht, Maßnahmenplan und dokumentierte Nachkontrollen. Die Ergebnisse gehen an Sie und den vereinbarten Empfängerkreis. Gute Arbeit wird ebenso sichtbar wie Punkte, die weiter bearbeitet werden müssen.
Wir prüfen vereinbarte Leistungen in Sicherheit, Reinigung und Service. Umfang, Standorte und Prüffragen legen wir mit Ihnen im Auftrag fest.
Ja, soweit Nachunternehmer eingesetzt werden und dies zum vereinbarten Auftrag gehört.
Prüfberichte, Feststellungen und Ergebnisse erhalten Sie als Auftraggeber und der mit Ihnen vereinbarte Empfängerkreis.